Die Energieeinsparverordnung trat am 01.10.2007 in Kraft. Sie regelt alle Zeitpunkte ab wann für die unterschiedlichen Gebäudeklassen der Energiepass Pflicht wird und welchen Inhalt dieser aufweisen muss.
Am 26. Juli warnte die Deutsche Energieagentur (DENA) vor ungültigen Energieausweisen, die als Dumpingangebot über das Internet verkauft werden. Ungültig sind alle Energieausweise ohne individuelle Modernisierungsvorschläge. Diese müssen auf der Seite 5 des Energieausweises zu finden sein. Dafür müssen einige wichtige Daten vom Aussteller des Energiepasses über die Istbeschaffenheit des Gebäudes abgefragt werden. mehr
Laut Beschluss des Bundesrates sollen die Fristen zur Einführung der Energieausweise um 6 Monate verschoben werden.
Das heißt, dass ab 01.07.2008 der Energieausweis Pflicht ist.
Weiterhin besteht noch bis 01.10.2008 volle Wahlfreiheit zwischen Bedarfspass und Verbrauchspass.

Die neue Energie- einsparverordnung ENEV 2007 wurde am 25.04.07 von der Bundesregierung beschlossen.
Ab Anfang 2008 soll in drei Schritten die Pflicht eingeführt werden, beim Verkauf und bei der Vermietung von Gebäuden und Wohnungen Kauf- und Mietinteressenten einen Energiepaß (bzw. Energieausweis) für das Gebäude zugänglich zu machen. mehr
Weiterhin sind wir eingetragen in die Ausstellerdatenbank der DENA (Deutsche Energieagentur) unter die Ausstellernummer 041303 sowie in der BAFA-Liste (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) unter der Beraternummer 114662