Bundesregierung beschließt EnEV 2007

    Die neue Energieeinsparverordnung ENEV 2007 wurde am 25.04.07 von der Bundesregierung beschlossen.
    Ab Anfang 2008 soll in drei Schritten die Pflicht eingeführt werden, beim Verkauf und bei der Vermietung von Gebäuden und Wohnungen Kauf- und Mietinteressenten einen Energieausweis für das Gebäude zugänglich zu machen.

    Der Energieausweis soll auf einem Blick erkennen lassen, wie hoch der Energiebedarf eines Hauses - also die "Zeite Miete" ist und so mehr Transparenz in den Immobilienmarkt bringen.

    Es ist vorgesehen, dass für Häuser ab dem Baujahr 1978 oder ab einer Anzahl von 4 Wohneinheiten frei gewählt werden kann, ob der Energieausweis auf Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs oder auf Grundlage des zu errechnenden Energiebedarfs erstellt werden soll. Für ältere Häuser mit bis zu 4 Wohnungen muss ein bedarfsbasierter Energieausweis ausgestellt werden.

    Übergangsweise soll es bis zum 31. Dezember 2007 möglich sein, sich in allen Fällen Energieausweise wahlweise auf Bedarfs- oder auf Verbrauchsgrundlage ausstellen zu lassen.