Die Energieeinsparverordnung trat am 01.10.2007 in Kraft. Sie regelt alle Zeitpunkte ab wann für die unterschiedlichen Gebäudeklassen der Energiepass Pflicht wird und welchen Inhalt dieser aufweisen muss.
Am 26. Juli warnte die Deutsche Energieagentur (DENA) vor ungültigen Energieausweisen, die als Dumpingangebot über das Internet verkauft werden. Ungültig sind alle Energieausweise ohne individuelle Modernisierungsvorschläge. Diese müssen auf der Seite 5 des Energieausweises zu finden sein. Dafür müssen einige wichtige Daten vom Aussteller des Energiepasses über die Istbeschaffenheit des Gebäudes abgefragt werden. mehr
Laut Beschluss des Bundesrates sollen die Fristen zur Einführung der Energieausweise um 6 Monate verschoben werden.
Das heißt, dass ab 01.07.2008 der Energieausweis Pflicht ist.
Weiterhin besteht noch bis 01.10.2008 volle Wahlfreiheit zwischen Bedarfspass und Verbrauchspass.

Die neue Energie- einsparverordnung ENEV 2007 wurde am 25.04.07 von der Bundesregierung beschlossen.
Ab Anfang 2008 soll in drei Schritten die Pflicht eingeführt werden, beim Verkauf und bei der Vermietung von Gebäuden und Wohnungen Kauf- und Mietinteressenten einen Energiepaß (bzw. Energieausweis) für das Gebäude zugänglich zu machen. mehr
Wenn ein Haus vermietet oder verkauft wurde kannte der Mieter oder Käufer bisher nur die eigentlichen Miet- oder Erwerbskosten. Die Höhe der Nebenkosten, die heute schon als "2. Miete" bezeichnet werden war allgemein nicht bekannt. Insbesondere die Höhe der Heiz- und Warmwasserkosten schwanken sehr stark, da Gebäude unterschiedlicher Konstruktion und unterschiedlichen Alters deutlich verschiedene Energieeffizienzen aufweisen.
Um diese Unsicherheit zu beseitigen wurde der Energiepass (oder Energieausweis) eingeführt. Er zeigt anhand einer Skala wie sparsam das Gebäude mit der Energie umgeht und erleichtert so dem Mieter oder Käufer seine Entscheidung, da er nun mit anderen Gebäuden vergleichen kann.
Der Inhalt des Energiepass wird hier detailliert beschrieben
Die Auswahl der Art des Energieausweises - Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis - richtet sich nach folgenden gesetzlichen Vorgaben:
alle Neubauten | Energiebedarfsausweis |
bestehende Wohngebäude mit bis zu 4 Einheiten | Energiebedarfsausweis sofern der Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde, es sei denn durch spätere Modernisierung wird mindestens das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht - dann ist auch der Energieverbrauchsausweis gültig (dies ist in der Regel gegeben, wenn in der Vergangenheit eine neue Heizung eingebaut wurde, die Fenster erneuert wurden und das Dach gedämmt) |
bestehende Wohngebäude ab 5 Einheiten | Energiebedarfs- oder Energieverbrauchsausweis |
bestehende Nichtwohngebäude | Energiebedarfs- oder Energieverbrauchsausweis |
Für Neubauten ist der Energiepass bereits seit 2002 Pflicht. Für Bestandsgebäude wird er schrittweise ab 2008 Pflicht sofern der Eigentümer neu vermieten oder verkaufen will - für bestehende Mietverhältnisse besteht keine Verpflichtung.
Hier die wichtigsten Daten zur Einführung bei bestehenden Wohngebäuden:
Datum | Art des Gebäudes |
ab 01.07.2008 | für Wohngebäude, die bis 1965 fertiggestellt wurden |
ab 01.01.2009 | für alle übrigen Wohngebäude |
ab 01.07.2009 | für alle Nichtwohngebäude (öffentliche Gebäude mit Publikumsverkehr müssen den Energiepass gut sichtbar aushängen) |
Weiterhin sind wir eingetragen in die Ausstellerdatenbank der DENA (Deutsche Energieagentur) unter die Ausstellernummer 041303 sowie in der BAFA-Liste (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) unter der Beraternummer 114662