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    Der Energiepass im Detail

    Wenn ein Haus vermietet oder verkauft wurde kannte der Mieter oder Käufer bisher nur die eigentlichen Miet- oder Erwerbskosten. Die Höhe der Nebenkosten, die heute schon als "2. Miete" bezeichnet werden war allgemein nicht bekannt. Insbesondere die Höhe der Heiz- und Warmwasserkosten schwanken sehr stark, da Gebäude unterschiedlicher Konstruktion und unterschiedlichen Alters deutlich verschiedene Energieeffizienzen aufweisen.
    Um diese Unsicherheit zu beseitigen wurde der Energiepass (oder Energieausweis) eingeführt. Er zeigt anhand einer Skala wie sparsam das Gebäude mit der Energie umgeht und erleichtert so dem Mieter oder Käufer seine Entscheidung, da er nun mit anderen Gebäuden vergleichen kann.

    Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterDer Inhalt des Energiepass wird hier detailliert beschrieben


    Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?

    Die Auswahl der Art des Energieausweises - Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis - richtet sich nach folgenden gesetzlichen Vorgaben:

    alle Neubauten

    Energiebedarfsausweis

    bestehende Wohngebäude mit bis zu 4 Einheiten

    Energiebedarfsausweis sofern der Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde, es sei denn durch spätere Modernisierung wird mindestens das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht - dann ist auch der Energieverbrauchsausweis gültig (dies ist in der Regel gegeben, wenn in der Vergangenheit eine neue Heizung eingebaut wurde, die Fenster erneuert wurden und das Dach gedämmt)

    bestehende Wohngebäude ab 5 Einheiten

    Energiebedarfs- oder Energieverbrauchsausweis

    bestehende Nichtwohngebäude

    Energiebedarfs- oder Energieverbrauchsausweis


    Ab wann brauche ich den Energiepass?

    Für Neubauten ist der Energiepass bereits seit 2002 Pflicht. Für Bestandsgebäude wird er schrittweise ab 2008 Pflicht sofern der Eigentümer neu vermieten oder verkaufen will - für bestehende Mietverhältnisse besteht keine Verpflichtung.

    Hier die wichtigsten Daten zur Einführung bei bestehenden Wohngebäuden:

    Datum

    Art des Gebäudes

    ab 01.07.2008

    für Wohngebäude, die bis 1965 fertiggestellt wurden

    ab 01.01.2009

    für alle übrigen Wohngebäude

    ab 01.07.2009

    für alle Nichtwohngebäude (öffentliche Gebäude mit Publikumsverkehr müssen den Energiepass gut sichtbar aushängen)


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Wir sind aufgrund folgender Qualifikationen berechtigt Energieausweise auszustellen:

Weiterhin sind wir eingetragen in die Ausstellerdatenbank der DENA (Deutsche Energieagentur) unter die Ausstellernummer 041303 sowie in der BAFA-Liste (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) unter der Beraternummer 114662