Die Energieeinsparverordnung trat am 01.10.2007 in Kraft. Sie regelt alle Zeitpunkte ab wann für die unterschiedlichen Gebäudeklassen der Energiepass Pflicht wird und welchen Inhalt dieser aufweisen muss.
Am 26. Juli warnte die Deutsche Energieagentur (DENA) vor ungültigen Energieausweisen, die als Dumpingangebot über das Internet verkauft werden. Ungültig sind alle Energieausweise ohne individuelle Modernisierungsvorschläge. Diese müssen auf der Seite 5 des Energieausweises zu finden sein. Dafür müssen einige wichtige Daten vom Aussteller des Energiepasses über die Istbeschaffenheit des Gebäudes abgefragt werden. mehr
Laut Beschluss des Bundesrates sollen die Fristen zur Einführung der Energieausweise um 6 Monate verschoben werden.
Das heißt, dass ab 01.07.2008 der Energieausweis Pflicht ist.
Weiterhin besteht noch bis 01.10.2008 volle Wahlfreiheit zwischen Bedarfspass und Verbrauchspass.

Die neue Energie- einsparverordnung ENEV 2007 wurde am 25.04.07 von der Bundesregierung beschlossen.
Ab Anfang 2008 soll in drei Schritten die Pflicht eingeführt werden, beim Verkauf und bei der Vermietung von Gebäuden und Wohnungen Kauf- und Mietinteressenten einen Energiepaß (bzw. Energieausweis) für das Gebäude zugänglich zu machen. mehr
Wie senke ich die "zweite Miete"
Wo sind die energetischen Schwachpunkte am Gebäude?
Wieviel Dämmung ist sinnvoll und welche Baustoffe gibt es?
Welcher Energieträger und welches Heizsystem ist sinnvoll?
Wie lässt sich meine alte Heizungsanlage weiterhin nutzen?
Was bringt eine Solaranlage, Erdwärmeanlage oder Photovoltaikanlage?
Wie lässt sich mit Lüftungssystemen Energie einsparen und das Raumklima verbessern?
Was kosten mich die einzelnen Maßnahmen zur Energieeinsparung?
Ab wann amortisieren sich die Maßnahmen?
Wie kann ich das Haus meinen Bedürfnissen anpassen?
Wie erhalte ich langfristig den Wert meiner Immobilie?
Welche Fördermittel kann ich nutzen?
Was ist ein KfW60-, KfW40- oder ein Passivhaus?
Wir verkaufen an Sie keine Produkte sondern unser Wissen - egal ob es sich um ein Wohngebäude oder Nichtwohngebäude handelt.
Wir führen staatlich geförderte Energieberatungen durchGern kümmern wir uns auch um die Umsetzung der für Sie idealen Maßnahmen zur Energieeinsparung im Rahmen unserer Arbeit als Architekten.
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Weiterhin sind wir eingetragen in die Ausstellerdatenbank der DENA (Deutsche Energieagentur) unter die Ausstellernummer 041303 sowie in der BAFA-Liste (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) unter der Beraternummer 114662