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    Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Stand Juni 2007 des Architekturbüros Langheinrich + Manke, Karl-Rothe-Str. 11, 04105 Leipzig

    § 1 Geltungsbereich

    Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Erstellung eines Energiepasses durch das Architekturbüros Langheinrich + Manke, Karl-Liebknecht-Str. 38, 04107 Leipzig (nachfolgend: Auftragnehmer genannt), welches durch den Besteller des Energiepasses (nachfolgend: Auftraggeber) beauftragt wird.

    Für alle Leistungen, auch solche aus zukünftigen Geschäftsabschlüssen, gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, auch wenn im Einzelfall nicht darauf Bezug genommen wird.

    Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

    Mit der Bestellung, spätestens mit der Entgegennahme des Energiepasse gelten diese Bedingungen als angenommen. Mündliche oder fernmündliche Nebenabreden oder Änderungen des Vertrages oder der Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen haben nur Gültigkeit, wenn sie vom Auftraggeber schriftlich bestätigt werden.

    § 2 Zustandekommen des Vertrags

    Mit der Einräumung der Möglichkeit zur Bestellung des Energiepasses ist noch kein verbindliches Angebot durch den Auftragnehmer verbunden. Erst die Übersendung der Daten durch den Auftraggeber an den Auftragnehmer stellt ein Vertragsangebot und damit eine verbindliche Bestellung des Energiepasses dar. Ein Vertrag kommt mit dem Versenden des Energiepasses durch den Auftragnehmer (= Annahme des Vertrages) an den Auftraggeber zustande.

    Der Auftraggeber ist für die korrekte Eingabe seiner Daten verantwortlich und verpflichtet sich diese genau anzugeben. Bei Rückfragen oder Unsicherheit setzt sich der Auftraggeber vorher mit dem Auftragnehmer zur Klärung in Verbindung, um so Fehler auszuschließen. Offene Fragen sind schriftlich (auch Mail oder Fax) zu übermitteln.

    Eine Zugangsbestätigung erfolgt grundsätzlich nicht. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden.

    Auf der Grundlage der vom Auftraggeber überlassenen und durch ihn geprüften Daten erstellt der Auftragnehmer erfolgt eine Berechnung durch eine zertifizierte Software.

    Eine Prüfung der Daten auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit erfolgt durch den Auftragnehmer nicht.

    Die Auftragnehmer behalten sich vor, die Bestellung des Auftrages aus technischen, inhaltlichen, formalen oder sonstigen Gründen abzulehnen. Lehnt der Auftraggeber die Bestellung ab, erhält der Auftraggeber eine schriftliche Nachricht per Mail. Erfolgt innerhalb von zwei Wochen weder eine Leistung noch eine Ablehnung der Bestellung, gilt die Bestellung automatisch als abgelehnt.

    Bei Bestellungen auf elektronischem Weg stellt eine eventuelle Zugangsbestätigung noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann aber mit der Annahmeerklärung verbunden werden.

    Etwaige Nebenabreden, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen, sind nur wirksam, wenn sie von dem Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden.

    Mit der Bestellung erklärt der Auftraggeber verbindlich, den Energiepass erwerben zu wollen.

    Macht der Auftraggeber falsche Angaben, so kann der Energiepass ungültig sein. Gleiches gilt, wenn sich Angaben ändern. Bei Ungültigkeit ist der Energiepass zu vernichten.

    § 3 Preise

    Die ausgezeichneten Preise sind Endpreise inkl. Umsatzsteuer und Versandkosten. Es gilt der Betrag, der jeweils zum Zeitpunkt der verbindlichen Bestellung im Webauftritt pass-profi.de ausgewiesen ist.

    § 4 Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug

    Die Rechnung ist sofort mit ihrem Zugang beim Auftraggeber zur Zahlung fällig und ohne Abzug zahlbar.

    Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem von der Deutschen Bundesbank für den Zeitpunkt der Bestellung bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls der Auftragnehmer ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist er berechtigt, diesen geltend zu machen.

    § 5 Aufrechnung

    Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Auftragnehmer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder vom Auftragnehmer unbestritten sind.

    § 6 Lieferung und Lieferfrist

    Die Lieferfrist beginnt mit Eingang der vollständigen Kundendaten per Mail beim Auftragnehmer.

    Die Lieferung des Energiepasses erfolgt in der Regel innerhalb von zwei Werktagen.

    Die Lieferung erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Lieferanschrift, jedoch nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. 

    Bei Überschreitung des Liefertermins ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn er zuvor eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen.

    § 7 Haftungsbeschränkungen

    Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung des Auftragnehmers auf den nach der Art der Lesitung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haftet der Verkäufer bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

    Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. 

    § 8 Datenschutz

     Alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen personenbezogenen Daten werden in maschinenlesbarer Form gespeichert und vertraulich behandelt. Der Auftraggeber ist damit einverstanden.

    § 9 Schlussbestimmungen

     Alle Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

    Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

    Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

    Architekturbüro Langheinrich + Manke, Karl-Liebknecht-Str. 38, 04107 Leipzig

     


Wir sind aufgrund folgender Qualifikationen berechtigt Energieausweise auszustellen:

Weiterhin sind wir eingetragen in die Ausstellerdatenbank der DENA (Deutsche Energieagentur) unter die Ausstellernummer 041303 sowie in der BAFA-Liste (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) unter der Beraternummer 114662